Das Angebot der Integrationshilfe richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie Kinder in Kindertagesstätten, die aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung ohne individuelle Hilfestellung von einer angemessenen (vor)schulischen Bildung ausgeschlossen wären und/oder aufgrund der mit der jeweiligen Beeinträchtigung verbundenen Symptomatik ohne individuelle Hilfe am Unterrichtsgeschehen bzw. am Kitaalltag nicht teilnehmen könnten.
Neben der gezielten Förderung des jungen Menschen hinsichtlich der individuellen Beeinträchtigung ist auch dessen*deren Integration in die soziale Gemeinschaft hier i. d. R. den Klassenverband bzw. die Kitagruppe, das erklärte Ziel der Maßnahme. Dabei steht im Vordergrund nicht die „bloße“ Integration trotz der Beeinträchtigung, sondern die Inklusion mit der Beeinträchtigung, soweit diese in ihrer Symptomatik (derzeit) nicht behebbar ist.
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